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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, bi-national an der Heimathochschule und an einer Hochschule in Deutschland zu promovieren.
Hierfür eröffnet Ihnen das Programm zwei Möglichkeiten zur Durchführung Ihres Promotionsvorhabens:

Variante a) Promotion mit bi-nationaler Betreuung:
Ihre Promotion wird sowohl von einem bzw. einer Hochschullehrenden Ihrer Heimathochschule als auch von der Gastinstitution in Deutschland betreut (sogenanntes „Sandwich-Modell“). Ihr Vorhaben muss mit beiden Betreuenden gemäß folgendem Vorgehen abgestimmt sein:
  • Sie beginnen Ihre Promotion im Heimatland.
  • Es folgen Forschungsaufenthalte in Deutschland.
  • Sie schließen Ihre Promotion im Heimatland unter Beteiligung der deutschen wissenschaftlichen Betreuung ab.
  • Ihre Heimathochschule verleiht den Doktorgrad.

Variante b) Promotion im „Cotutelle-Verfahren“:
Es werden gemeinsame Promotionsvorhaben an der Heimathochschule und an einer Hochschule in Deutschland nach dem sogenannten Cotutelle-Verfahren gefördert. Die Grundlage hierfür bildet ein Kooperationsvertrag, der zwischen den beteiligten Hochschulen individuell über Ihr Promotionsvorhaben abgeschlossen wird. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Promotion verleihen die deutsche Hochschule und die Heimathochschule gemeinsam einen Doktorgrad.

Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich je nach Art Ihres Vorhabens bewerben:
a) Bi-nationale Betreuung nach dem „Sandwich-Modell“: Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zu Beginn des Stipendiums einen Master- oder Diplomabschluss (im Ausnahmefall: Bachelorabschluss) erreicht haben.
b) „Cotutelle-Verfahren“: Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zu Beginn des Stipendiums zur Promotion zugelassen sind.

Was wird gefördert?

  • Bei Variante a) Promotion mit bi-nationaler Betreuung nach dem „Sandwich-Modell“ werden Forschungsaufenthalte an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland (im Rahmen eines Promotionsvorhabens im Heimatland) gefördert.
  • Bei Variante b) Promotion im „Cotutelle-Verfahren“ werden Forschungsaufenthalte an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland gefördert. Diese dienen der Anfertigung einer Dissertation, welche auf der Basis eines individuell abgeschlossenen Kooperationsvertrages bi-national betreut und durchgeführt wird.

Dauer der Förderung

  • Die Gesamtförderlaufzeit beträgt 7 bis maximal 24 Fördermonate.
  • Variante a) Bi-nationale Betreuung nach dem „Sandwich-Modell“: Stipendienzusagen werden zunächst für bis zu 12 Monate ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienlaufzeit von einer Auswahlkommission als erfolgreich bewertet wird.
  • Variante b) „Cotutelle-Verfahren“: Stipendienzusagen werden für bis zu 18 Monate ausgesprochen, es besteht die Möglichkeit einer bis zu 6-monatigen Verlängerung.
  • Das Stipendium kann flexibel für mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb des Zeitraums Ihrer Promotion verwendet werden.
  • Die Aufteilung der Aufenthalte in Deutschland und an der Heimathochschule müssen Sie bereits bei der Bewerbung in einem Zeitplan (siehe „Bewerbungsunterlagen“) darstellen.
  • Wenn Sie weitere Aufenthalte in anderen Ländern planen (z.B. zur Materialsammlung) geben Sie diese bitte ebenfalls an. Eine Förderung dieser Aufenthalte ist nur möglich, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Deutschland durchgeführt werden und die Aufenthalte nicht mehr als ein Viertel Ihrer voraussichtlichen Gesamtförderlaufzeit betragen.
  • Die Förderdauer des Stipendiums wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben und von Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.

Stipendienleistungen

  • monatliche Stipendienrate für Promovierende während des Aufenthalts in Deutschland: 1.300 Euro. Bitte beachten Sie, dass während der Aufenthalte an der Heimathochschule keine Stipendienleistungen gezahlt werden.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Reisekostenpauschalen für bis zu drei An- und Abreisen, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder anderer Seite getragen werden.
  • eine Forschungsbeihilfe in Höhe von 460 €
  • Reise- und Aufenthaltskosten nach Bundesreisekostengesetz für Ihre betreuenden Hochschullehrenden für jeweils eine bis zu 10-tägige Reise
    - nach Deutschland zur Verlaufskontrolle,
    - an Ihre Heimathochschule, um an Ihrer Abschlussprüfung teilzunehmen.
    Bitte geben Sie die Reisen im Zeitplan (siehe “Bewerbungsunterlagen”) bei der Bewerbung an.
Darüber hinaus können Sie bei ununterbrochenen Deutschlandaufenthalten von mehr als 6-monatiger Dauer unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen nach Förderbeginn beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.

Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Sprachkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während Ihres Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt Ihrer Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission von Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern.

Die Auswahlkriterien sind:

1. Qualifikation:
  • Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
  • Studienverlauf
  • Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
  • ggf. wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Konferenzbeiträge)
2. Qualität des Forschungsvorhabens:
  • Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
  • Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich), sofern relevant
3. Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers:
  • Karriereperspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
  • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
  • Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Gefördert von:

  • Auswärtiges Amt

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